BfN und DAFV fordern Neubau-Verzicht von kleinen Wasserkraftanlagen

Gemeinsame PM des Deutschen Angelfischerverbandes (DAFV) und des Bundesamtes für Naturschutz (BfN)

Pressemeldung der Firma Bundesamt für Naturschutz

.

– Stellen unüberwindbare Barrieren für Wanderfische dar

– Weil energetisch irrelevant, soll EEG-Vergütung gestrichen werden

Der morgige Weltwassertag steht unter dem Motto „Wasser und Energie“. Aus diesem Anlass bringen das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und der Deutsche Angelfischerverband (DAFV) gemeinsam ihre Sorge über den ökologischen Zustand der Gewässer zum Ausdruck. Die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gibt verbindlich umzusetzende Ziele vor. So sind die europäischen Gewässer europaweit spätestens bis 2027 in einen guten ökologischen Zustand zu überführen. Dies betrifft neben der Gewässerqualität vor allem den ökologischen Zustand der Gewässer. Für einen guten ökologischen Zustand sind eine Reihe von Faktoren maßgeblich, darunter in erster Linie biologische Komponenten, aber auch die Gewässermorphologie (Ausgestaltung) und insbesondere auch die Durchgängigkeit der Gewässer. Eine Vielzahl von Querbauwerken, häufig mit einer Nutzung der Wasserkraft verbunden, behindern jedoch die Durchgängigkeit der Gewässer u.a. für Wanderfische wie den Lachs, die Meerforelle und den Aal. Sie haben durch Stauwirkungen negative Auswirkungen auf die Gewässerqualität und -dynamik.

„Aus Sicht des BfN darf daher zukünftig kein Neubau kleiner Wasserkraftanlagen mehr angestrebt werden“, sagte Prof. Beate Jessel, die Präsidentin des BfN. „Denn hier stehen die gravierenden ökologischen Auswirkungen in keinem Verhältnis zur erzeugten Energiemenge und der erzielten CO2-Minderung.“

Entsprechende Vergütungsregelungen im Erneuerbaren-Energien-Gesetz, dessen Novellierung gerade ansteht, sollten daher gestrichen werden. Denn die Auswirkungen von vorhandenen Kleinwasserkraftanlagen auf die Gewässer – insbesondere hinsichtlich Durchgängigkeit und Gewässerdynamik – stünden in keinem Verhältnis zu dem damit verbundenen Energieertrag.

Der Deutsche Angelfischerverband fordert darüber hinaus eine bessere artenschutzrechtliche Gleichbehandlung der geschützten Fischarten im wasserrechtlichen Vollzug. Zur Rettung des stark vom Aussterben bedrohten Aals, er ist nach Bundesnaturschutzgesetz eine „besonders geschützte Art“ und wird durch fehlende effektive Schutzsysteme in Wasserkraftanlagen signifikant geschädigt, suchen EU-Parlament und -Kommission nach Sofortmaßnahmen zur Freimachung der Wanderwege. Eine dieser Maßnahmen könnte nach dem Beispiel der Nachtabschaltung von Windrädern bei Gefährdung von Fledermäusen analog der Schutz gefährdeter Fischarten vor Wasserkraftanlagen in Wanderkorridoren sein.

Von den rund 55 000 Querbauwerken besitzen nur etwa fünf Prozent eine Fischaufstiegsmöglichkeit. Davon wiederum erfüllt die überwiegende Mehrheit ihre Funktion nicht. Um die Ziele der WRRL zu erreichen, müssen die Gewässerstruktur und -durchgängigkeit verbessert sowie der Erhalt und die Entwicklung der Fischzönosen ermöglicht werden. Hierbei ist die ungehinderte Durchwanderbarkeit von Fließgewässern – flussauf- und -abwärts – eine notwendige Voraussetzung.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Bundesamt für Naturschutz
Konstantinstr. 110
53179 Bonn
Telefon: +49 (228) 8491-0
Telefax: +49 (228) 8491-9999
http://www.bfn.de

Ansprechpartner:
Franz August Emde
Pressesprecher
+49 (228) 8491-4444



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Subscribe

Subscribe to our e-mail newsletter to receive updates.

Comments are closed.