Gartenschau verlängert Einlass- und Kassenöffnungszeiten bei Abendveranstaltungen

Pressemeldung der Firma Stadt Bad Herrenalb

Ab sofort ist der Einlass auf das Gartenschaugelände zu den Abendveranstaltungen an allen Donnerstagen, Freitagen und Samstagen für Besucher mit gültiger Tages- oder Dauerkarte bis 21 Uhr möglich. Freuen können sich auch alle, die das Abendprogramm spontan genießen möchten und noch kein Ticket haben: Die Kasse hat an diesen Tagen ebenfalls länger geöffnet und schließt erst um 19.30 Uhr. Wichtig für die Besucher: Die neuen Einlass- und Kassenzeiten gelten immer nur für den Geländeteil, auf dem die jeweilige Veranstaltung stattfindet.

Noch längere Einlass- und Kassenzeiten gelten für Veranstaltungen, die nach 19 Uhr beginnen oder bis spät in den Abend hinein andauern. Dazu zählen beispielsweise das Sommernachtstheater (Kasse und Einlass bis 21 Uhr) sowie die Open-Air-Kino Vorstellungen und die Sternenzeit im August (die Zeiten werden rechtzeitig bekannt gegeben).

Mit dieser Neuregelung reagiert das Gartenschau-Team auf Anregungen von Besuchern, die sich für das beliebte Abendprogramm längere Einlasszeiten gewünscht hatten, wie Gartenschau-Geschäftsführerin Sabine Zenker erklärt. „Wir freuen uns immer über konstruktive Verbesserungsvorschläge. Wenn wir die organisatorisch umsetzen können, tun wir das auch.“



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Stadt Bad Herrenalb
Rathausplatz 11
76332 Bad Herrenalb
Telefon: +49 (7083) 5005-0
Telefax: +49 (7083) 5005-11
http://www.badherrenalb.de

Ansprechpartner:
Christian Siebje



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Subscribe

Subscribe to our e-mail newsletter to receive updates.

Comments are closed.