Staatliche Parkanlagen in Bayern werden überrannt
Nachdem die – nur bedingt aussagefähigen – Inzidenzzahlen in einigen bayerischen Landkreisen über 100 gestiegen sind, mussten vor Ostern wieder viele private Gärten und Parks schließen, während alle Gärten der Schlösser- und Seenverwaltung offen bleiben durften. Egal, welche Inzidenz der jeweilige Landkreis hatte.
Nun werden ja die Gärten und Parks der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung von Steuergeldern finanziert, während sich private Gartenanlagen selbst über Wasser halten müssen – aufgrund der saisonalen Öffnungszeiten haben die meisten auch keine nenneswerten Hilfen während des mehrmonatigen Lockdowns 2020/2021 erhalten.
Hier stellt sich schon die Frage, warum sich Landräte in Bayern nicht genauso wie ihr Kollege Landrat Dietmar Allgaier in Ludwigsburg dafür einsetzen – alle privaten Gartenanlagen analog den staatlichen und städtischen Gärten zu öffnen.
Landrat Allgaier hat durch die, ihm durch Landesrecht eingeräumte Kompetenz, Ausnahmeöffnungen zu verfügen, angeordnet, daß das „Blühende Barock“ im Garten von Ludwigsburg auch trotz der gestiegenen Inzidenz-Werte im Landkreis weiterhin für alle Besucher geöffnet bleibt.
Was völlig sinnvoll ist – denn zahlreiche Studien zeigen, daß eine Ansteckung mit Corona im Freien bei Einhaltung der Abstandregelungen nicht stattfindet. Vielmehr ist Bewegung an der frischen Luft extrem gesund und Gartenanlagen dienen schon seit Jahrhunderten der Rekonvaleszenz und Erholung, sie sind Booster für das Immunsystem und gerade in der heutigen Zeit ein wichtiger Schutz vor Depressionen.
Die Eintscheidungen des Eilanträges vor dem Verwaltungsgericht zur Öffnung z.B. des 26 ha großen Schlossparks Dennenlohe im Landkreis Mittelfranken wird erst Ende April erwartet, so daß die privaten Gärten und Parks im gesamten Frühjahr keine Einnahmen erzielen werden. Diese Ungleichbehandlung – denn sogar überdachte Gartencenter und Gärtnereien dürfen geöffnet haben, ist nur noch grotesk.
Während die Regierung den Mitgliedern der geschlossenen Fitness- und Rehasportcentern zur „Gartenarbeit“ rät, verbietet sie im gleichen Atemzug, Erholung und Spaziergänge in privaten Gartenanlagen, da diese durch ihre Eintrittspflichtigkeit als „Freizeitparks“ gelten.
Wie widersinnig diese Regelungen sind, scheint niemand zu bemerken. Daß sie darüberhinaus Arbeitsplätze kosten, denn viele private Gärten stehen vor dem Aus – scheint ebenfalls niemanden zu interessieren.
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