Umsetzung des Nagoya-Protokolls: Nutzer und Bereitsteller genetischer Ressourcen im Dialog

BfN-Tagung mit internationalen Vollzugsbehörden

Pressemeldung der Firma Bundesamt für Naturschutz

Überall auf der Welt gibt es Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen mit besonderen Eigenschaften, die für die Entwicklung verschiedenster Produkte und zur weiteren Erforschung der biologischen Vielfalt genutzt werden können. Unternehmen und andere Institutionen, die diese wertvollen genetischen Ressourcen gewerblich oder zu Forschungszwecken nutzen wollen, müssen gemäß dem Nagoya-Protokoll für einen entsprechenden Ausgleich sorgen, sofern der Zugang zu den genetischen Ressourcen eines Herkunftslandes gesetzlich geregelt ist. Doch welche spezifischen Zugangsregelungen gelten in den jeweiligen Herkunftsländern und wie sind sie auszulegen? Um diese Unsicherheit zu beseitigen findet vom 27. bis 31. August ein internationaler Informations- und Erfahrungsaustausch auf der Insel Vilm statt. Vertreterinnen und Vertreter internationaler Vollzugsbehörden aus 19 Staaten und fünf Kontinenten nehmen daran teil.

„Wir freuen uns sehr, dass wir nun zum ersten Mal seit dem Inkrafttreten des Nagoya-Protokolls für die Umsetzung zuständige internationale Expertinnen und Experten zu einem Wissens- und Erfahrungsaustausch zusammen bringen konnten. Denn mehr Transparenz bei den Zugangsregelungen schafft im Ergebnis auch mehr Möglichkeiten für einen Vorteilsausgleich mit den Ressourcenländern. Darüber hinaus wird die Umsetzung des Nagoya-Protokolls künftig auch zu einer stärkeren internationalen Zusammenarbeit in der Biodiversitätsforschung beitragen“, sagt Prof. Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz (BfN).

Das Nagoya-Protokoll des UN-Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) regelt weltweit die gerechte Aufteilung von Vorteilen, die aus der Nutzung genetischer Ressourcen resultieren. Genetische Ressourcen können beispielsweise aus Entwicklungsländern bezogene pflanzliche Inhaltsstoffe von Medikamenten sein. Der Ausgleich der entstehenden Vorteile mit den Ländern, die die Ressourcen zur Verfügung stellen, kommt auch der biologischen Vielfalt zugute und soll einen Anreiz zu deren Erhalt bieten.

Das BfN ist die zuständige nationale Behörde für den Vollzug des Nagoya-Protokolls. Durch Aufklärung und Kontrolle trägt das BfN dazu bei, dass deutsche Nutzerinnen und Nutzer die Regeln zum Zugang und gerechtem Vorteilsausgleich anderer Länder befolgen. Solche länderspezifischen Zugangsregelungen sind jedoch in vielen Mitgliedstaaten des Nagoya-Protokolls noch schwer auffindbar oder vielfach intransparent. So vermissen beispielsweise Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf Forschungsreisen in Ländern mit hoher biologischer Vielfalt immer wieder eindeutige und verlässliche Informationen darüber, ob und unter welchen Bedingungen der Zugang zu biologischen Ressourcen dort rechtlich möglich ist.

Um eben diese länderspezifischen Informationen besser zugänglich zu machen, ist Ziel der Tagung die gemeinsame Erstellung sogenannter Zugangsprofile. Diese sollen später den Nutzern als transparente Anleitungen für einen gesetzeskonformen Zugang zu den Ressourcen in den jeweiligen Ländern dienen und als Dialogergebnis veröffentlicht werden.

Weitere Informationen zum Nagoya-Protokoll und dessen Umsetzung sind auf der Internetseite des BfN unter www.abs.bfn.de zu finden.

Hintergrund

Am 01. Juli 2016 ist das Gesetz zur Umsetzung der Verpflichtungen nach dem Nagoya-Protokoll und zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 in Deutschland in Kraft getreten. Zuvor hatte Deutschland am 21. April 2016 das „Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD)“ ratifiziert und damit entschieden, Vertragspartei dieses völkerrechtlichen Vertrages zu werden. Diese Verpflichtungen werden auf europäischer Ebene bereits seit dem 12. Oktober 2014 durch die Verordnung (EU) Nr. 511/2014, ergänzt um die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1866 vom 13. Oktober 2015 umgesetzt.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Bundesamt für Naturschutz
Konstantinstr. 110
53179 Bonn
Telefon: +49 (228) 8491-0
Telefax: +49 (228) 8491-9999
http://www.bfn.de

Ansprechpartner:
Ruth Schedlbauer
Pressesprecherin
+49 (228) 8491-4444



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Subscribe

Subscribe to our e-mail newsletter to receive updates.

Comments are closed.