„Spirituelles Energieobjekt“ entpuppt sich als Echsenpenis

Pressemeldung der Firma Bundesamt für Naturschutz

Ein Hai-Zahn als Schmuckstück, geschützte Pflanzen in Schlankheitsmitteln, Pillen mit Tigerknochen oder der Schlangen-Wein mit eingelegter Kobra als Medizin und nun der Penis einer streng geschützten Echsenart als spirituelles „Energieobjekt“. Immer wieder werden streng geschützte Arten illegal gefangen, getötet, gesammelt und schließlich verkauft. Aufgrund eines aktuellen Falls appellieren das Bundesamt für Naturschutz und das Regierungspräsidium Freiburg an die Verbraucherinnen und Verbraucher, insbesondere beim Kauf exotischer Waren die Augen offen und den Artenschutz im Blick zu haben. Dies gilt sowohl beim Kauf im Ausland als auch bei Bestellungen im Internet.

Nach einem Hinweis des Bundesamtes für Naturschutz hatte das Regierungspräsidium Freiburg kürzlich eine online-Händlerin überprüft, die auf ihrer Internetseite so genannte Hatha Jodis angeboten hat. Nach dem Angebot sollte es sich um eine kraftvolle und authentische Pflanzenwurzel handeln, die ein seltenes und besonderes Energieobjekt der Natur ist und die nach spezieller tantrischer Behandlung Schutz und Glück verleihen soll. Jeweils stolze 470 Euro sollte eine der glückbringenden „Wurzeln“ kosten.

Aufgrund von Veröffentlichungen in internationalen Medien bestand jedoch der Verdacht, dass es sich bei den Gegenständen nicht um pflanzliche sondern um Produkte von geschützten Tieren handeln könnte. Mitarbeiter des Regierungspräsidiums Freiburg stellten die „Wurzeln“ vorläufig sicher und beauftragten einen Sachverständigen mit der Begutachtung.

Tatsächlich handelte es sich bei den beiden vorgefundenen Wurzeln um getrocknete Geschlechtsorgane, sogenannte Hemipenen, von männlichen Waranen. Die etwa sechs bis sieben Zentimeter langen Hemipenen stammen von Bengalwaranen, einer Art, die seit 1975 in der höchsten Schutzstufe des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) aufgeführt ist.

Bei Verstößen gegen das Artenschutzrecht sieht das Bundesnaturschutzgesetz Geld- bzw. in schwereren Fällen Gefängnisstrafen von bis zu fünf Jahren vor. Darüber hinaus werden die betroffenen Tiere und Pflanzen ersatzlos eingezogen.

Weitere Informationen:

CITES – Regelungen und Rechtsgrundlagen: http://www.bfn.de/…

Geschützte Arten: www.wisia.de



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