Region will Gründung von Energiegenossenschaften unterstützen

Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz befürwortet neue Förderrichtlinie

Pressemeldung der Firma Region Hannover

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz der Region Hannover hat in seiner heutigen Sitzung zugestimmt, die Gründung von Energiegenossenschaften in der Region Hannover über eine eigene Förderrichtlinie zu unterstützen. „Wir brauchen Partner wie Energiegenossenschaften, um die Energiewende vor Ort erfolgreich umzusetzen. Energiegenossenschaften sind zudem ein gutes Beispiel für eine demokratische und solidarische Organisationsform vor Ort. Sie ermöglichen Bürgerinnen und Bürgern die Energiewende aktiv mitzugestalten „, erläutert Prof. Dr. Axel Priebs, Umweltdezernent der Region Hannover. Die Mitglieder von Energiegenossenschaften halten gemeinschaftlich Anteile an Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie.

Die „Richtlinie über die finanzielle Förderung von Energiegenossenschaftsgründungen im Bereich der Region Hannover (Genossenschaftsrichtlinie)“ gliedert sich in zwei separate Förderbausteine. Zunächst können Interessierte Zuschüsse in Höhe von insgesamt maximal 7.500 Euro für den mehrstufigen Gründungsprozess beantragen. Hierzu zählen zum Beispiel Mitgliederwerbung und fachliche Beratung zum Aufstellen des Businessplanes und der Satzung. Außerdem können Antragsteller eine Förderung von insgesamt höchstens 2.500 Euro für die Betriebskosten der errichteten Anlagen in den ersten drei Jahren erhalten. Antragsberechtigt sind Einwohnerinnen und Einwohner der Region Hannover beziehungsweise Energiegenossenschaften, deren Gründungsversammlung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als ein Jahr zurückliegt.

Die Richtlinie soll, nachdem die Regionsversammlung zugestimmt hat, am 21. Juli 2015 in Kraft treten. Die Klimaschutzleitstelle Region Hannover wird das neue Förderprogramm betreuen. Sie ist per E-Mail an klimaschutzleitstelle@region-hannover.de erreichbar.



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