Pilze sammeln im Wald nur für privaten Eigenverbrauch erlaubt

Waldbauernverband NRW informiert über die "Hausregeln" beim Pilze-Pflücken im Wald: Gewerbliche Sammler müssen in diesem Jahr vermehrt mit Kontrollen und hohen Geldbußen rechnen

Pressemeldung der Firma Waldbauernverband NRW e. V

Pilze sind eine köstliche Ergänzung des Speiseplans und in diesem Jahr steht auf Grund der günstigen Witterung ein frühes Pilzjahr ins Haus. Die privaten Waldbesitzer auch in Nordrhein-Westfalen heißen Familien und Menschen, die für den Eigenbedarf und Sonntagsbraten Pilze im Wald sammeln, herzlich willkommen. Um die Natur zu schützen und nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten, sollten einige Regeln beachtet werden. So ist das gewerbliche Sammeln von Pilzen verboten. Ähnlich dem „Blitz Marathon“ im Straßenverkehr sollen unter dem Motto „Pilz Marathon 2014“ in diesem Jahr auch in den Wäldern in NRW (Eifel) verstärkt Kontrollen durchgeführt werden.

Die wichtigsten Grundregeln, die private Pilzesammler im Wald beachten sollten, sind:

1. Das Bundesnaturschutzgesetz hat u. a. die Arten Steinpilz, Pfifferling, Brätling, Birkenpilz, Rotkappe, Schweinsohr und Morchel unter Schutz gestellt. Sie dürfen in begrenztem Rahmen gepflückt werden.

2. In Parks und Naturschutzgebieten darf grundsätzlich nicht gesammelt werden.

3. Auf Wald und Wild ist Rücksicht zu nehmen. Während der Rotwildpaarungszeit (Brunft) werden Waldflächen gesperrt und dürfen, ebenso wie andere entsprechend gekennzeichnete Flächen, nicht betreten werden.

Über die Jahre hat in NRW die Pilzsuche durch illegal agierende, gewerblich bandenmäßig organisierte Sammler stark zugenommen. Das Pilzesammeln in großem Umfang, das eine Ernte von mehr als 2 kg Pilze pro Person und Tag übersteigt, ist gesetzlich untersagt und wird mit Bußgeldern von bis zu 5.000,- Euro geahndet.

„Wir wollen nicht, dass die Familien beim Besuch unserer Wälder mit diesen Banden in einen Topf geworfen werden, daher fordern wir in dieser Pilzsaison vermehrte Kontrollen durch die Behörden. Unser Ziel ist es, das leicht zerbrechliche Ökosystem Wald zu schützen und die durch Beunruhigungen und Beschädigungen hervorgerufenen Schäden an Tierwelt und Umwelt zu vermeiden“, erklärt Philipp Freiherr Heereman, Vorsitzender des Waldbauernverbands NRW e. V.



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    • Steinpilz
Der Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e. V. ist die freie Vereinigung der privaten Waldbesitzer in Nordrhein-Westfalen (NRW). In NRW bewirtschaften 150.000 Waldbesitzer rund 600.000 ha Privatwald. Mit einem Privatwaldanteil von 67 % ist NRW das Land mit dem höchsten Privatwaldanteil in der Bundesrepublik Deutschland. Als forstpolitische Interessenvertretung seiner Mitglieder hat der Waldbauernverband das Ziel, die Leistungsfähigkeit des Privatwaldes zu sichern, zu fördern und zu steigern. Damit strebt er zugleich die Stärkung des Waldeigentums mit seinen vielfältigen Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen an.


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