Agrarreform 2014 muss ökologische Mindeststandards setzen

Pressemeldung der Firma Bundesamt für Naturschutz

.

– Rückgang der biologischen Vielfalt in intensiv genutzten Agrarlandschaften stoppen

– Beate Jessel: Mindestanteil ökologischer Vorrangflächen wichtigstes Instrument

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) fordert, den Schutz der biologischen Vielfalt auch auf intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen zu verbessern. Der anhaltende Verlust an biologischer Vielfalt in Agrarlandschaften mit ihren typischen Landschafts-strukturen sowie Pflanzen- und Tierarten sei besorgniserregend. Deshalb müsse die Gemeinsa-me Agrarpolitik (GAP) im Rahmen der bevorstehenden Reform dringend stärker ökologisch aus-gerichtet werden. „Die Landwirtschaft als der größte Flächennutzer in Deutschland ist von zentra-ler Bedeutung für den Erhalt der biologischen Vielfalt. Die GAP muss daher einen entscheiden-den Beitrag auch zum Erreichen der bis 2020 vereinbarten Biodiversitätsziele auf europäischer und bundesdeutscher Ebene leisten“, sagte die Präsidentin des Bundesamts für Naturschutz, Prof. Beate Jessel, beim Tag des Ökologischen Landbaus auf der internationalen Grünen Woche in Berlin. Der ökologische Landbau leiste hier bereits einen wichtigen Beitrag, sei aber ebenfalls noch zu optimieren.

Erhebliche Grünlandverluste einerseits und die vielfache Intensivierung der Ackernutzung mit massiv gestiegenem Maisanbau haben vielfach den Charakter der Agrarlandschaften und Land-schaftsbilder auch in Deutschland stark verändert. Neben den Verlusten an biologischer Vielfalt, die etwa im Rückgang bodenbrütender Vögel und vieler Schmetterlingsarten deutlich spürbar sind, sind vielerorts hohe Belastungen von Böden und Grundwasser die Folge. Nach Ansicht der BfN-Präsidentin sei es daher nur folgerichtig, dass die EU-Kommission zukünftig den Bezug von Direktzahlungen an die verpflichtende Einhaltung naturverträglicher Bewirtschaftungsmethoden knüpfen will.

Dabei kommt den sogenannten „Ökologischen Vorrangflächen“, insbesondere in intensiv genutz-ten Agrarlandschaften entscheidende Bedeutung zu. „Dies ist die zentrale Maßnahme der „Greening-Vorschläge“ der Kommission. Denn nur dadurch wird eine ökologische Aufwertung der bisher ausgeräumten Intensivregionen möglich“, betonte Beate Jessel. Die BfN-Präsidentin be-grüßte in diesem Zusammenhang, dass die EU-Kommission hierfür einen Mindestanteil von sie-ben Prozent der betrieblichen Ackerfläche vorschlägt. Das BfN arbeitet derzeit an ersten Vor-schlägen für eine ökologisch effiziente Ausgestaltung dieser Flächen und wird diese in Kürze in die öffentliche Debatte einbringen.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Bundesamt für Naturschutz
Konstantinstr. 110
53179 Bonn
Telefon: +49 (228) 8491-0
Telefax: +49 (228) 8491-9999
http://www.bfn.de

Ansprechpartner:
Franz August Emde (E-Mail)
+49 (228) 8491-4444



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Subscribe

Subscribe to our e-mail newsletter to receive updates.

Comments are closed.