Japanischer Konsul eröffnet Ikebana-Ausstellung

Vom 9. bis 11. September sind im BlütenWerk Blumen-arrangements der besonderen Art zu bewundern

Pressemeldung der Firma Landesgartenschau Norderstedt 2011

Der japanische Konsul Hiroyuki Yakabe eröffnete heute Morgen gemeinsam mit dem Ersten Stadtrat Thomas Bosse die Ikebana-Ausstellung im BlütenWerk der Landesgartenschau Norderstedt. Bis Sonntag, 11. September, zeigt die Norderstedter Ikebana-Professorin Ilka Suisho Leibing, die an der renommierten Ikebana Schule Ikenobô in Kyoto ihre Ausbildung absolviert hat, gemeinsam mit Schülern und anderen Ikebana-Meistern vom 9. bis zum 11. September die schönsten Arrangements des japanischen Ikenobô-Ikebana.

Im BlütenWerk präsentierten sich bereits Rosen in all ihrer Pracht, luftige Gräser mit Leichtigkeit, Lauch und Lavendel im Farbenrausch, Riesenpflanzen und Zwergblüten wie im Wunderland, kurzum zehn Blumenschauen, die faszinierten und verzauberten. Romeo und Julia, Alice und zuletzt die Gäste des „Maskenballs“ von Guiseppe Verdi zogen schon in die Hallen der ehemaligen Kalksandsteinfabrik ein. Asiatisches Ambiente verbreitete bereits die Blumenschau „Madame Butterfly“, die sich von Giacomo Puccinis berühmter Oper inspirieren ließ. Seit heute zeigen sich nun in zwei Räumen des BlütenWerks, auf und um den Tresen sowie in der Garderobe, die filigranen, artifiziellen Arrangements des Ikenobô-Ikebana.

Hiroyuki Yakabe, der japanische Konsul für Kultur und Öffentlichkeitsarbeit, war begeistert von der Verbindung zwischen der puristisch-nüchternen Architektur des ehemaligen Fabrikgebäudes und den Ausstellungsstücken des Ikebana. „Ich freue mich sehr, dass das Ikebana, das bei uns in Japan eine Jahrhunderte lange Tradition hat, hier auf der Landesgartenschau in Norderstedt in einem solch beeindruckenden Gebäude gezeigt wird. Die Kombination aus europäischer Industriekultur und japanischer Blumenkunst wird die Besucherinnen und Besucher begeistern“, ist sich Konsul Hiroyuki Yakabe sicher.

Ikebana, was auf Japanisch soviel bedeutet wie „lebende Blumen“, ist die japanische Kunst des Blumenarrangierens. Neben der Teezeremonie, der Kalligraphie, der Dichtkunst und der Musik gehörte sie zur Ausbildung eines jedes Adligen in Japan und war bis ins 18. Jahrhundert ausschließlich den Männern vorbehalten. Heute wird diese Kunstform nicht nur in Japan, sondern weltweit praktiziert und hat vor allem unter Frauen viele Anhängerinnen.

„Hier im BlütenWerk, in dem früher Kalksandsteine produziert wurden, standen in den vergangenen Monaten nicht nur Pflanzen aus den verschiedensten Erdteilen und Klimazonen nebeneinander, hier begegneten und begegnen sich auch die unterschiedlichsten Kunstformen und Kulturen“, sagte Erster Stadtrat Thomas Bosse. „Ich danke Konsul Yakabe sehr herzlich, dass er heute zu uns gekommen ist, um die Ikebana-Ausstellung hier in Norderstedt zu eröffnen. In einer sich verändernden, immer stärker vernetzten Welt, in der Entwicklungen und die Lösung von Problemen zunehmend die Beteiligung mehrerer Staaten voraussetzt, ist das Wissen über und das Verständnis für andere Kulturen von wachsender Bedeutung. Die Ereignisse im März dieses Jahres haben Japan in den Fokus der Weltöffentlichkeit gerückt. In Norderstedt möchten wir dank der Ikebana-Ausstellung von Ilka Leibing nun einen Teil der japanischen Kultur zeigen, der durch seine besondere Ästhetik beeindruckt“, so Thomas Bosse weiter.

Auf dem 23 Meter langen Tresen im Blütenwerk und auf den Schminktischen in der Garderobe zeigen sich Blumenarrangements, bei denen sich jede Blüte, jeder Zweig und jedes Accessoire in eine eigene Ordnung einfügt. Anders als in der Blumenkunst des Westens geht es dabei weniger um die Anzahl und Farbe von Blüten und Blättern, sondern um die Struktur, die Linearität des Arrangements. Das Ikebana bringt die Natur in den Lebensraum des Menschen und stellt gleichzeitig die kosmische Ordnung dar. Mit dem Arrangement drückt der Gestaltende sowohl sein Verhältnis zur Natur als auch die Gefühle aus, die er während des Gestaltens empfindet.

Die Ikebana-Gestecke, die in den kommenden drei Tagen das BlütenWerk schmücken, sind jeweils mit dem Namen des Ikebana-Künstlers und dem Stil des Arrangements versehen. Allein im Ikenobô-Ikebana, der seinen Ursprung im 6. Jahrhundert hat, gibt es drei verschiedene Stilrichtungen: Rikka, Shôka und Jiyuka. Diese wurden den Wünschen der Obrigkeit und denjenigen der Bevölkerung immer wieder angepasst. Bei einem Gang durch die Ausstellung können die verschiedenen Gestecke und Arrangements begutachtet und verglichen werden. Ein Faltblatt, das die Besucherinnen und Besucher mitnehmen können, erläutert die Stilrichtungen und bietet interessante Informationen zum Ikebana.

Die Norderstedterin Ilka Leibing freut sich, dass diese japanische Kunstform, die sie bereits seit über drei Jahrzehnten praktiziert, im Rahmen der Landesgartenschau einem größeren Publikum näher gebracht wird: „Ich freue mich sehr, dass das Ikebana im BlütenWerk im wahrsten Sinne des Wortes einen wunderbaren Raum erhält. Viele Besucher werden zum ersten Mal Ikebana-Arrangements sehen. Ich bin sicher, dass sie von ihnen begeistert sein werden“, so Ilka Leibing.

Die Ikebana-Ausstellung findet vom 9. bis zum 11. September statt und ist jeweils von 9.00 bis 19.00 Uhr geöffnet. Eine Eintrittskarte in die Landesgartenschau berechtigt auch zum Besuch der Ausstellung im BütenWerk.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Landesgartenschau Norderstedt 2011
Emanuel-Geibel-Str. 1-3
22844 Norderstedt
Telefon: +49 (40) 3259930-0
Telefax: +49 (40) 3259930-29
http://www.landesgartenschau-norderstedt.de

Ansprechpartner:
Julia Mischke
PR- Referentin
+49 (40) 3259930-24



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Subscribe

Subscribe to our e-mail newsletter to receive updates.

Comments are closed.